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Therapieplatz im Studium: was Sie in der Wartezeit tun können

·Studifit-Team·6 Min. Lesezeit
Silhouette einer Person im Fensterrahmen, dahinter das graue Meer

Der schnellste Weg zum Therapieplatz beginnt mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die Ihnen die Terminservicestelle unter 116 117 vermittelt. Parallel lohnen sich Wartelisten, die Ambulanz an einer Universität und im Zweifel das Kostenerstattungsverfahren. In der Zwischenzeit können Sie kostenlose Beratung nutzen.

Warum die Wartezeit in Deutschland so lang ist, haben wir bei Psychofit im Beitrag Wartezeit auf Psychotherapie ausführlich beschrieben. Hier geht es um die praktischen Schritte für Studierende.

Wie lange dauert es bis zum Therapieplatz?

Das ist sehr unterschiedlich. Viele bekommen in wenigen Wochen einen Termin, ein Teil wartet deutlich länger.

Eine aktuelle bundesweite Zahl für den ganzen Weg vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn gibt es nicht. Die Ersatzkassen haben 2026 ihre Abrechnungsdaten bis 2024 ausgewertet. Danach warteten 80 Prozent der Erwachsenen nach dem Erstgespräch weniger als vier Wochen auf eine probatorische Sitzung. Eine Akutbehandlung soll spätestens nach zwei Wochen beginnen. Länger warteten 61 Prozent. Erfasst sind dabei nur Menschen, die eine Behandlung bekommen haben. Eine Befragung von 132 Berliner Praxen kam 2026 zu einem ähnlichen Bild: Meist liegen zwischen Anfrage und Erstgespräch rund zwei Wochen, im Schnitt wegen einzelner langer Wartezeiten aber 4,5 Wochen. Im Oktober 2026 warnte die BPtK nach einer Gesetzesänderung vor längeren Wartezeiten für Erwachsene.

Deshalb lohnt es sich, früh und auf mehreren Wegen gleichzeitig zu suchen.

Ihre Krankenversicherung im Studium

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, auch für Studierende.

Bis 25 sind viele Studierende über die Eltern familienversichert (§ 10 SGB V). Danach greift die studentische Pflichtversicherung, in der Regel bis zum 30. Geburtstag (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf Sprechstunde, Akutbehandlung und Psychotherapie. Ab 30 sind Sie meist freiwillig gesetzlich versichert, der Anspruch bleibt. Wenn Sie privat versichert sind, gelten die folgenden Wege nur teilweise. Klären Sie die Übernahme dann mit Ihrer Versicherung. Für die folgenden Schritte brauchen Sie nur Ihre Versichertenkarte.

Die Schritte im Überblick

SchrittWorum es gehtFrist oder UmfangWo
1. SprechstundeErste Einschätzung, EmpfehlungVermittlung binnen einer Woche, Termin höchstens vier Wochen später116 117 oder direkt in einer Praxis
2. AkutbehandlungSchnelle Entlastung bei dringendem Bedarfbis zu 12 Gespräche à 50 Minutennach Empfehlung aus der Sprechstunde
3. WartelistenPlatz für eine Richtlinientherapieunterschiedlich langmehrere Praxen gleichzeitig
4. HochschulambulanzTherapie an einer Universitäteigene WartelistePsychologie-Institute vieler Universitäten
5. KostenerstattungTherapie in einer Privatpraxis auf KassenkostenKasse entscheidet in 3 bis 5 WochenAntrag bei Ihrer Krankenkasse

Schritt 1: die psychotherapeutische Sprechstunde

Die Sprechstunde ist der Einstieg. Sie haben einen Anspruch darauf.

Laut Psychotherapie-Richtlinie (§ 11) dient sie als „zeitnaher niedrigschwelliger Zugang“. Für Erwachsene sind bis zu 150 Minuten je Krankheitsfall vorgesehen. Dort wird eingeschätzt, ob eine Behandlung nötig ist. Sie erfahren auch, welche anderen Hilfen in Frage kommen.

Einen Termin bekommen Sie direkt bei einer Praxis oder über die Terminservicestelle unter 116 117 oder auf 116117.de. Eine Überweisung brauchen Sie dafür nicht. Nach § 75 Abs. 1a SGB V darf die Wartezeit auf den vermittelten Termin vier Wochen nicht überschreiten. Die Terminservicestelle hat eine Woche Zeit für die Vermittlung.

Schritt 2: Akutbehandlung

Wenn es schnell gehen muss, kann die Sprechstunde eine Akutbehandlung empfehlen.

Die Akutbehandlung umfasst laut 116117.de bis zu 12 Gespräche zu je 50 Minuten, ohne Antrag bei der Krankenkasse. Sie bekommen dafür in der Sprechstunde das Formular PTV 11 mit dem Vermerk „zeitnah erforderlich“ und einem Vermittlungscode. Mit diesem Code vermittelt die 116 117 einen Termin. Das Gesetz sieht dafür höchstens zwei Wochen Wartezeit vor.

Schritt 3: Wartelisten bei mehreren Praxen

Fragen Sie bei mehreren Praxen gleichzeitig an und schreiben Sie jede Anfrage auf.

Notieren Sie Name der Praxis, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und die genannte Wartezeit. Das hilft Ihnen beim Überblick. Es ist außerdem die Grundlage für Schritt 5.

Schritt 4: die Hochschulambulanz

Viele Universitäten mit Psychologie-Studiengang haben eine Ambulanz, die mit der Krankenkasse abrechnet.

Hochschulambulanzen an psychologischen Universitätsinstituten sind nach § 117 Abs. 2 SGB V zur Behandlung gesetzlich Versicherter ermächtigt, im Umfang, den Forschung und Lehre erfordern. Behandelt wird unter der Verantwortung approbierter Psychotherapeut:innen. Auch dort gibt es Wartelisten. Die Hochschulambulanz der Universität Oldenburg schreibt offen, dass ihre Liste lang ist.

Schauen Sie, ob Ihre eigene Hochschule oder eine in der Nähe eine Ambulanz hat. Sie müssen dort nicht studieren, um behandelt zu werden.

Schritt 5: das Kostenerstattungsverfahren

Findet die Kasse keinen Platz in angemessener Zeit, kann sie eine Behandlung in einer Privatpraxis bezahlen müssen.

Grundlage ist § 13 Abs. 3 SGB V. Dieser Anspruch gilt auch seit Einführung der Sprechstunde weiter. Der Weg sieht laut BPtK-Patienteninformation so aus:

  1. Sie waren in einer Sprechstunde, die eine Behandlung empfiehlt.
  2. Sie haben bei mindestens drei bis fünf Praxen mit Kassenzulassung nachgefragt und Ihre Anfragen protokolliert.
  3. Eine Privatpraxis mit approbierten Psychotherapeut:innen und Fachkunde in einem anerkannten Verfahren bestätigt, dass sie Sie kurzfristig behandeln kann.
  4. Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung, bevor die Behandlung beginnt. Legen Sie die Bescheinigung aus der Sprechstunde, Ihr Suchprotokoll und die Bestätigung der Privatpraxis bei.

Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Klären Sie alles vor der ersten Sitzung, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Was Sie in der Wartezeit tun können

Die Wartezeit muss keine Zeit ohne Unterstützung sein. Mehrere Angebote sind kostenlos.

  • Studierendenwerk: Die psychologische Beratung ist für Studierende meist kostenlos und hilft auch bei der Therapiesuche. Mehr dazu im Beitrag Psychosoziale Beratung im Studierendenwerk.
  • Telefonseelsorge: rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, nach Registrierung auch als Chat.
  • Menschen in Ihrem Umfeld: Sagen Sie einer Person, der Sie vertrauen, dass Sie gerade einen Therapieplatz suchen. Das nimmt Druck.

Wenn Sie zusätzlich regelmäßig mit jemandem sprechen möchten, kann psychologische Beratung die Wartezeit begleiten. Bei Studifit beraten Psycholog:innen mit Bachelor-Abschluss unter Supervision approbierter Psychotherapeut:innen, per Video und mit Terminen in wenigen Tagen. Studifit ist keine Psychotherapie, keine Kassenleistung und stellt keine Diagnosen. Bitte suchen Sie deshalb parallel weiter nach einem Therapieplatz. Die Kosten stehen auf der Preisseite.

In einer akuten Krise

Wenn Sie an Suizid denken, warten Sie nicht auf einen Termin. Rufen Sie die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 an oder wählen Sie den Notruf 112. Außerhalb der Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Weitere Nummern finden Sie auf der Seite Hilfe in einer Krise.

Quellen

Alle Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Angebote, Wartezeiten und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Stand: Oktober 2026.

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